Pflegeberatung

Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit hat seid der Einführung der Pflegeversicherung eine Große Bedeutung erhalten. Die Pflegebedürftigen bekommen eine große Anzahl Leistungen, von den Pflegeversicherung gestellt. Dabei ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und die daraus resultierende Einstufung in eine Pflegestufe ausschlaggebend für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegekasse.

 

ambulante-pflege

Zusätzlich bietet die Pflegekasse Leistungen, wie z.B.:

  • Prävention und Rehabilitation
  • Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern
  • Leistungen zur vollstationären, teilstationären oder Kurzzeitpflege
  • Ergänzende Leistungen für Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
  • Sanitätsartikel & Technische Hilfsmittel
  • Pflegeberatung und Pflegeschulungen für pflegende Angehörige
Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, wo diese zu beantragen sind und was es dabei zu beachten gilt, ist für den Laien meist nicht mehr zu überblicken.
 

Was können wir für Sie tun?

  • Sie über Ergänzende Leistungen für Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (Demenz) beraten und bei der Beantragung unterstützen
  • Sie über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder individuelle Pflegehilfsmittel beraten
  • Sie mit einer fachlichen Stellungnahme oder einem Gutachten beim Widerspruchsverfahren unterstützen
  • Eine Überprüfung des MDK Gutachtens vornehmen
  • Sie beim Hausbesuch durch den MDK begleiten
  • Sie beim Führen eines Pflegetagebuches unterstützen
  • Ihnen bei der Antragstellung zur Einstufung in eine Pflegestufe oder zur Höherstufung behilflich sein
  • Eine Analyse Ihres Pflegebedarfes nach den Richtlinien der Pflegeversicherung erstellen

 


Weiterhin können wir

  • Zu Ihrer Pflegesituation beantworten wir Fragen, Beraten und Helfen weiter
  • Führen bei Ihnen zuhause Individuelle Pflegeschulungen durch

Finanzierung & Kosten

Die Kosten für die Leistungen in Ihrer häuslichen Umgebung, zur Pflegeberatung und Pflegeschulung die von uns angeboten werden, werden in der Regel von den Pflegekassen erstatte

Unser Angebot richtet sich nach § 45 Abs. 1 SGB XI (Pflegeversicherung), wonach die Pflegekassen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich anbieten sollen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern.