Kosten & Finanzierung

Die Einstufung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) ist im Rahmen der pflegerischen Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) geregelt. Es werden unterschiedliche Leistungen von den zuständigen Pflegekassen zur Verfügung, je nach Pflegestufe. Ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, wobei hier die Möglichkeit besteht beides miteinander zu kombinieren, haben Angehörige, Nachbarn oder Bekannte, die Sich um den Pflegebedürftigen kümmern. Des weitern können durch den Hausarzt, bestimmt medizinischen Leistungen der Krankenkasse (SGB V) wie z.B. Medikamente verabreichen, Verbandswechsel, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Insulin spritzen etc. verordnet werden. Diese werden über die Krankenversicherung (SGB V) übernommen. Wir haben Ihnen aufgrund des umfangreichen und komplexen Themenbereiches, eine detaillierte Auflistung als PDF zusammen gestellt. Sie haben noch Fragen zu diesem Themenbereich? Gerne setzen wir uns in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen zusammen. Bitte vereinbaren Sie mit uns unter der Telefonnummer 0157 372 835 75 einen Termin.